Ich möchte mich beschweren
Sie hatten Kontakt mit der ÖWOB GmbH und sind unzufrieden mit einer Entscheidung oder Arbeitsweise der Gesellschaft. Sie können Ihre Unzufriedenheit in Form einer Beschwerde mitteilen.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nur eine schriftliche Beschwerde auch wirklich bearbeitet wird.
ÖWOB hält sich im Falle von Beschwerden immer an die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen. So hält sich ÖWOB an das Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und an die Bestimmungen der Beschwerdewege des Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen.
So gibt es die Möglichkeit für bestimmte Themen eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen.
Die Gesellschaft nutzt diese Rückmeldungen, um ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und zu optimieren.
Akkordeon
Sie können Ihre Beschwerde auf verschiedene Weisen einreichen: per Post, per E-Mail oder per Online-Formular.
Per Post
Schicken Sie uns Ihre Beschwerde an einer unserer Betriebssitze in
Eupen, Kelmis oder St. Vith.
Per E-Mail
Schicken Sie uns Ihre Beschwerde direkt per E-mail an: beschwerde@owob.be
Online-Formular
Füllen Sie das Online-Formular direkt über unsere Internetseite aus.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Unser Team prüft Ihr Anliegen sorgfältig und setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um weitere Schritte zu besprechen. Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde schnellstmöglich zu bearbeiten und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Sollten Sie mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sein, können Sie die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft kontaktieren oder eine Klage beim Gericht einreichen.
Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Ombudsperson
Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
E-Mail: beschwerde@dg-ombudsdienst.be
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Akkordeon
Sie können für folgende Themen eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer einreichen:
- Bewerbung um eine Wohnung
- Vergabe von Wohnungen und Wohnungswechsel
- Berechnung Ihrer Miete
Damit Ihre Beschwerde bei der Beschwerdekammer zulässig ist, müssen Sie vorab folgendes tun:
- Sich bei ÖWOB schriftlich und per Einschreiben beschweren;
- Ihre Beschwerde innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Notifizierung oder Bekanntmachung der Entscheidung einreichen
ÖWOB wird Ihnen innerhalb einer Frist von 30 Tagen per Einschreiben antworten.
Sollten Sie mit der Anwort von ÖWOB nicht einverstanden sein, können Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer einreichen.
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Beschwerdekammer ÖWOB
Gospertstraße 1, 4700 EUPEN