Ja, jeder Mieter zahlt zusätzlich zur Miete auch Mietnebenkosten. Diese ergeben sich in erster Linie aus persönlichen Verbrauchsausgaben. Je nach Immobilie können auch Kosten für den Unterhalt oder gemeinschaftlich genutzte Räume hierunter fallen. Die Zahlung der Mietnebenkosten erfolgt durch monatliche Vorauszahlungen, die dem Mietbetrag hinzugefügt werden. Jährlich wird von der ÖWOB eine Jahresabrechnung der Nebenkosten erstellt. Im Zuge dessen wird auch der Betrag der monatlichen Vorauszahlung neu festgelegt und dem Mieter mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.