Zugangsbedingungen
Mit nur wenigen Klicks können Sie herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung erfüllen. Unsere Online-Prüfung ist schnell und unkompliziert.
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse unverbindlich sind. Für verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Mieterdienst.
Akkordeon
Um sich für eine öffentlich geförderte Wohnung zu bewerben, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie dürfen keine bewohnbare Wohnung besitzen oder nutznießen;
- Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen muss unter bestimmten Grenzen liegen:
- Als Alleinstehende Person: weniger als 69.800 €.
- Als Haushalt: weniger als 85.100 €. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Betrag um 3.200 €
Prioritäten und Wohnungswahl
Ihre Bewerbung wird nach einem Punktesystem geordnet, das Ihre persönliche und wohnbezogene Situation berücksichtigt. Sie können die Gemeinden auswählen, in denen Sie leben möchten, und wir bieten Ihnen nur Wohnungen in diesen Gebieten an. Mehr Auswahlmöglichkeiten erhöhen Ihre Chancen eine Wohnung zu erhalten. Lassen Sie sich gerne von unseren Mitarbeitern beraten.
Akkordeon
Die Anzahl der Prioritätspunkte ergibt sich aus der Addition:
- Die Punkte der höchsten Priorität für die vom Haushalt erlebten Situationen in Bezug auf die Wohnsituation (Kategorie 1).
- Die Punkte der höchsten Priorität für die persönliche Situation des Haushalts (Kategorie 2).
- Ein Punkt pro Jahr, seit dem der Antrag gestellt wurde (bis zu einem Maximum von 6 Punkten)
Wenn Sie sich für eine Mietwohnung bei uns eintragen, dann können Sie die Gemeinden und Ortschaften, in denen sie leben möchten, angeben. Wir werden Ihnen nur eine Wohnung in den von Ihnen angegeben Gemeinden anbieten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Chance auf eine Wohnung erhöhen, wenn Sie mehrere Gemeinden auswählen. Ortschaften im Norden der DG:
- Kelmis, Hergenrath, Neu-Moresnet
- Eupen, Kettenis
- Lontzen, Walhorn
- Raeren, Eynatten, Hauset
Ortschaften im Süden der DG:
- St. Vith, Schönberg, Emmels
- Amel
- Honsfeld (Büllingen)
- Bütgenbach
Sie können auch den Wunsch für einen Wohnungstyp äußern, z.B. Haus oder Appartement. ÖWOB GmbH ist jedoch nicht verpflichtet diesen Wunsch zu erfüllen. Ihnen wird eine Wohnung entsprechend ihrer Haushaltsgröße angeboten.
ÖWOB GmbH entscheidet nicht über die Anzahl der Zimmer, die Ihre Unterkunft haben darf. Die Regeln sind gesetzlich festgelegt. Die Anzahl der Schlafzimmer wird wie folgt bestimmt: ein einziges Zimmer für:
- Einzelpersonen
- Paare
Ein zusätzliches Zimmer für:
- Paare, bei denen ein Mitglied älter als 65 Jahre ist
- alleinstehende Personen über 65 Jahre
- Paare, bei denen ein Mitglied eine anerkannte Behinderung hat
Für Kinder:
- ein Zimmer für ein einzelnes Kind
- zwei Zimmer für zwei Kinder desselben Geschlechts, wenn sie mehr als zehn Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre auseinander liegen
- zwei Zimmer für zwei Kinder unterschiedlichen Geschlechts, wenn eines von ihnen älter als zehn Jahre ist
- ein Zimmer für jedes Kind mit einer anerkannten Behinderung
Wir können keine Fristen für die Vergabe von Wohnungen nennen, da die Zuteilung von unterschiedlichen Kriterien abhängt. Dazu gehört zunächst, dass eine Wohnung in der Gemeinde bzw. Ortschaft frei wird, die Sie in Ihrer Kandidatur angegeben haben. Zudem muss die Größe der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder stehen. Nicht zuletzt ist Ihre Position auf der Zuteilungsliste entscheidend. In dieser Liste werden alle Bewerber nach einem Punktesystem eingestuft, welches die Dringlichkeit und die Dauer der Wohnungssuche widerspiegeln. Sollten Sie sehr dringend eine Wohnung brauchen, dann wenden Sie sich bitte an das zuständige ÖSHZ Ihrer Gemeinde.
Wohnungsantrag stellen
Sie können Ihren Antrag auf verschiedene Weisen einreichen: persönlich, per Post oder per E-Mail.
In unseren offenen Sprechstunden
Kommen Sie in einen unserer Betriebssitze in Eupen, Kelmis oder St. Vith vorbei. Sie erhalten alle Dokumente und Erklärungen, die Sie brauchen, um sich einzuschreiben. Wir beraten Sie gerne.
Per Post
Schicken Sie uns das ausgefüllte Einschreibungsformular und alle verpflichtenden Dokumente an einer unserer Betriebssitze in Eupen, Kelmis oder St. Vith.
Per E-Mail
Fordern Sie Ihre Einschreibungsunterlagen per E-Mail unter mietkandidaten@owob.be an. Wir schicken Ihnen dann die Dokumente sowie alle wichtigen Informationen zu. In jedem Fall müssen Sie das Einschreibeformular ausfüllen, unterschreiben und bei der ÖWOB GmbH einreichen. Sobald wir Ihre Einschreibung erhalten haben, erhalten Sie in jedem Fall eine Bestätigung von uns.
Meinen Antrag aktuell halten
Ihr Antrag auf eine öffentlich geförderte Wohnung ist nur gültig, wenn Ihre Angaben vollständig und ehrlich sind. Es ist wichtig jegliche Änderungen mitzuteilen und ihre Kontaktangaben aktuell zu halten, damit wir Sie erreichen können. Sie brauchen sich nicht regelmäßig bei uns zu melden. Wichtig ist nur, sich zu melden, sobald sich Ihre Situation ändert.
Akkordeon
Es ist möglich, Ihren Antrag zu ändern, z.B. um den gewünschten Ort oder die Art der Unterkunft zu ändern. Sie sind verpflichtet, ÖWOB über jede Änderung Ihres Einkommens und Ihrer Haushaltszusammensetzung zu informieren. Dies kann sich auf Ihre Bewerbung um eine Wohnung auswirken. Achten Sie darauf Ihre Änderungen mit den nötigen Dokumenten zu belegen. Informieren Sie uns in jedem Fall über alle Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Handy, etc.). Alle Änderungen müssen immer schriftlich gemacht werden. Am einfachsten ist, Sie schicken uns eine E-Mail auf mietkandidaten@owob.be, oder hier per Formular:
Wenn Sie seit mehr als 6 Monaten eingetragen sind, müssen Sie jedes Jahr zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar bestätigen, dass Sie sich noch bewerben. Wenn dies auf Sie zutrifft, werden Sie von ÖWOB kontaktiert, um Ihre Bewerbung für eine Unterkunft zu erneuern.
Das Wohnungsvergabekomitee tagt in der Regel jeden Monat. Sollte Ihnen eine Wohnung zugewiesen werden, informieren wir Sie per Post. Deshalb ist es wichtig, dass wir Ihre korrekte Adresse haben und Sie uns jede Änderung umgehend mitteilen. Zudem werden Sie gebeten, sich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Nachricht bei uns zu melden, damit im Falle einer Ablehnung Kontakt zu einem anderen Kandidaten auf der Warteliste aufgenommen werden kann.
Ihre Mietkandidatur kann von uns in folgenden Fällen gelöscht werden:
- Sie haben Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar, erneuert.
- Sie haben ein Mietobjekt, das Ihren Auswahlkriterien entspricht und Ihnen angeboten wurde, zweimal abgelehnt.
- Sie haben sich geweigert, die Unterlagen einzureichen, die zur Prüfung der Zulassungsbedingungen notwendig sind.
- Es stellt sich heraus, dass die von Ihnen gemachten Angaben falsch oder unwahr sind.
- Sie möchten nicht mehr Mietkandidat sein und bitten darum Ihre Akte zu schließen.
Sollte Ihre Akte gelöscht werden, und Sie doch noch Kandidat für eine Wohnung bleiben möchten, dann können Sie sich 6 Monate nach der Streichung Ihrer Kandidatur wieder einschreiben. Sie haben dann jedoch alle Jahrespunkte verloren und starten wieder mit 0 Jahrespunkten.
Sie können das erste Mietangebot, das wir Ihnen unterbreiten, ohne Angabe von Gründen ablehnen. Verweigern Sie in der Folge auch einen zweiten Vorschlag, der Ihren Kriterien entspricht, wird Ihre Mietkandidatur für sechs Monate gesperrt. Erst nach Ablauf dieser Frist von sechs Monaten können Sie erneut eine Mietkandidatur einreichen.
Vergabelisten
An dieser Stelle können Sie die aktuellen Vergabelisten einsehen.