Meine Miete
Ihre Miete muss spätestens bis zum 10. eines jeden Monats auf das Konto der ÖWOB GmbH (BE32 0910 2226 8502) gezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen einen Dauerauftrag oder eine Domizilierung einzurichten. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Mieterdienst.
Akkordeon
Bei Mietern von Sozialwohnungen hängt die monatliche Miete vom Wert der Wohnung und dem steuerpflichtigen Einkommen des Haushalts ab. Dabei ist die Miete in jedem Fall auf 20 % des Haushaltseinkommens oder auf den normalen Mietwert der Wohnung begrenzt.
Jedes Jahr zum 1. Januar passt sich Ihre Miete an Ihre Einkünfte und Ihre Lebenssituation an. Das gilt für alle Mieter von Sozialwohnungen. Um Ihre Miete richtig zu berechnen, brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen. Welche das sind, steht in unserem Brief, den wir Ihnen im Sommer schicken. Bitte senden Sie uns die Unterlagen rechtzeitig zurück. Sonst müssen Sie die höchste Miete zahlen. ACHTUNG! Wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert, sagen Sie uns Bescheid. Das ist wichtig für die Berechnung Ihrer Miete. Zum Beispiel, wenn Sie mehr oder weniger verdienen. Oder wenn jemand bei Ihnen einzieht oder auszieht. Oder wenn jemand in Ihrer Familie, mit der Sie leben, eine Behinderung hat. Dann können wir Ihre Miete neu berechnen. Sonst zahlen Sie vielleicht zu viel oder zu wenig.
Mietnebenkosten
Als Mieter zahlen Sie nicht nur die Miete, sondern auch Nebenkosten. Das sind zum Beispiel Kosten für Heizung, Wasser oder Rasen mähen. Wir schätzen, wie hoch diese Kosten sind, und Sie zahlen jeden Monat einen Vorschuss. Am Ende des Jahres rechnen wir ab: Wir vergleichen, wie viel Sie gezahlt haben und wie viel wir ausgegeben haben. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück. Wenn Sie zu wenig gezahlt haben, müssen Sie etwas nachzahlen.
Immobiliensteuervorabzug
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die jeder Eigentümer für seine Immobilie zahlt. Die ÖWOB zahlt also diese Steuer. In bestimmten Situationen können Ermäßigungen gewährt werden, die dem Mieter zugutekommen. Damit Sie Anspruch auf eine Ermäßigung für unterhaltsberechtigte Kinder haben, muss Ihr Haushalt am 1. Januar des Jahres mindestens zwei lebende Kinder umfassen, von denen mindestens eines noch von Ihnen unterhalten wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung von 125 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Weitere Ermäßigungen für anerkannte Behinderungen oder schwere Kriegsinvaliden können ebenfalls angewendet werden. Sie erhalten diese Erstattung automatisch, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Zahlungsschwierigkeiten
Manchmal kann es passieren, dass Sie die Miete oder die Nebenkosten nicht rechtzeitig oder nicht ganz bezahlen können. Das ist kein Grund zur Panik. Aber Sie müssen uns schnell Bescheid sagen. Sonst bekommen Sie Mahnungen, müssen mehr Geld zahlen oder müssen sogar ausziehen. Das wollen wir vermeiden. Deshalb rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail (mieter@owob.be), wenn Sie Schwierigkeiten haben. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.