Wir wollen, dass Ihre Wohnung schön bleibt.

Dafür müssen wir zusammenarbeiten. Sie als Mieter haben einige Pflichten. Sie müssen die Wohnung gut behandeln, kleine Reparaturen machen, große Schäden melden, uns fragen, bevor Sie etwas verändern. Wir als Vermieter haben auch Pflichten. Wir müssen große Reparaturen machen, wenn etwas kaputt geht, was nicht Ihre Schuld ist. Zum Beispiel, wenn das Dach undicht ist, die Fassade bröckelt oder die Farbe abblättert.

handyman_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 Technische Interventionen

Wenn Sie bei uns eine Wohnung mieten, müssen Sie uns Bescheid sagen, wenn etwas kaputt ist. Dann können wir es reparieren. Wenn Sie nicht schuld sind an dem Schaden, müssen Sie nichts bezahlen. Wenn Sie schuld sind, müssen Sie bezahlen. Manchmal geht etwas kaputt, weil es alt ist oder weil es ein Unwetter gab. Dann müssen wir bezahlen. Das sind zum Beispiel Schäden am Dach, an der Wand, am Fenster oder an der Treppe. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns einen Schaden zu melden:

Per Telefon:

  • für Kelmis, Eupen, Lontzen, Rearen: 087/ 63 97 60 (wählen Sie die 1)
  • für St. Vith, Amel, Büllingen, Bütgenbach: 080/ 22.93.91 (wählen Sie die 1)

Per E-Mail: technik@owob.be

Per Formular

In folgenden dringenden Fällen steht Ihnen ein Notdienst zur Verfügung:

  • Totaler Heizungsausfall
  • Verstopfte Kanäle
  • Wasserrohrbruch
  • Schwere Sturmschäden ​

NOTDIENSTNUMMER NORDEN: 087/63 97 60

NOTDIENSTNUMMER SÜDEN: 080/22.93.91

Sie können den Notdienst freitags von 12 bis 16 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 16 Uhr erreichen.

Alle oben nicht dringenden Pannen werden nicht sofort bearbeitet. Bei nicht gerechtfertigter Intervention unserer Dienste, werden die Kosten an den Mieter weiter berechnet.

Als Mieter haben Sie Pflichten. Sie müssen Ihre Wohnung in Ordnung halten. Wenn etwas kaputt ist, müssen Sie es reparieren oder ersetzen. Wenn Sie das nicht tun, machen wir es für Sie. Aber dann müssen Sie uns dafür bezahlen.

Sie wohnen in einem Appartementblock und Ihnen ist ein Wespennest aufgefallen? Melden Sie sich bei unserem technischen Dienst. Wir werden die Entsorgung des Wespennestes beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten allen Mietparteien anteilsmäßig in Rechnung stellen.

humidity_indoor_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 Lösungen im Falle von Schimmel

Wenn sich an manchen Stellen in Ihrer Wohnung Schimmel bildet, dann gibt es in Ihrer Wohnung eine erhöhte Feuchtigkeit. Beim Kochen, Duschen, Spülen oder Waschen wird täglich Wasser in die Raumluft abgegeben. Wird diese Feuchtigkeit nicht regelmäßig durch Lüften abgeführt, schlägt sie sich an kalten Oberflächen nieder und Schimmel entsteht. Die meisten Schimmelprobleme in unseren Wohnungen sind auf ein schlechtes Heiz- und Lüftungsverhalten zurückzuführen. Befolgen Sie diese Tipps, um das Risiko von Schimmelbildung zu verringern:

Damit die Wände nicht zu stark auskühlen und sich daran Wasser absetzten kann sollte die Raumtemperatur zwischen 19°C und 21 °C betragen.

In wenig genutzten Räumen sollte immer eine Temperatur von mindestens 16°C herrschen.

Die Heizung sollte also im Winter nie vollständig ausgeschaltet werden.

Kühlere Räume sollten nicht durch wärmere Räume mitgeheizt werden. Dies erhöht das Risiko der Schimmelbildung. Es ist auch wichtig, dass Sie die Türen zum Badezimmer oder Küche geschlossen halten.

Die Luftfeuchtigkeit in der Raumluft muss durch richtiges Lüften reduziert werden. Dies tun Sie, indem sie die Räume lüften. Grundsätzlich sollte mehrmals am Tag für 5-10 Minuten stoßgelüftet werden.

Stellen Sie Ihr Fenster nicht auf Kipp, sondern machen Sie es groß auf.

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Vermeiden Sie es Ihre nasse Wäsche in der Wohnung zu trockenen. Bevorzugen Sie einen Wäschetrockner. Wenn Sie die Wäsche im Badezimmer trocknen, dann denken Sie daran gut zu heizen und regelmäßig zu lüften.

Achten Sie darauf, dass die Luft zwischen den Möbeln und der Wand gut zirkulieren kann. Wenn die Luft nicht gut zirkulieren kann, setzt sich Feuchtigkeit ab und es bildet sich Schimmel. Platzieren Sie deshalb große Möbelstücke in 5-10 cm Abstand zu den Außenwänden.

imagesearch_roller_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 Renovierung und Einrichtung

Sie wollen Ihre Wohnung dekorieren und gemütlicher machen? Das ist eine gute Idee. Aber denken Sie daran: Wenn Sie ausziehen, muss alles wieder so sein wie vorher.

Sie dürfen Ihre Wohnung nicht einfach so verändern oder gar umbauen. Fragen Sie uns immer zuerst, bevor Sie etwas umbauen oder renovieren.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an technik@owob.be.

Wenn Sie etwas verändern, müssen Sie sich an die Regeln halten. Zum Beispiel an die Gesetze für Sicherheit und Umwelt. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles richtig gemacht wird. Bitte bauen Sie keine Anbauten wie Veranda oder Pergola. Das erlauben wir in der Regel nicht.

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engineering_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 Investitions- und Sanierungsprogramm

ÖWOB hat für die Jahre 2022 bis 2026 ein ambitioniertes Investitions- und Sanierungsprogramm, welches die energetische Sanierung ihrer Wohneinheiten vorsieht. Die Ziele des Sanierungsprogrammes sind:

  • Die Reduzierung der Energieeffizienz um mindestens 30% der Gebäude und die Anpassung der Wohneinheiten an die gesetzlichen Vorschriften.
  • Verbesserung des Wohnkomforts für unsere Mieter.