Neben Ihrem Mietvertrag haben Sie auch eine Hausordnung unterschrieben. Die Hausordnung regelt die praktischen Modalitäten für ein friedliches Zusammenleben in der Nachbarschaft. Respekt ist hier ein wichtiges Stichwort. Denn das Zusammenleben unter Nachbarn kann nur harmonisch verlaufen, wenn man einander respektiert.

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diversity_3_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 (1) Miteinander auskommen

Die Hausordnung hat das Ziel Regeln aufzustellen, damit alle Nachbarn sich respektiert fühlen und gut miteinander auskommen.

Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn kommen, dann ist es in einem ersten Schritt ratsam, das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen. So lassen sich bestenfalls die entstandenen Probleme aus der Welt schaffen. Unser Sozialdienst kann Ihnen bei Bedarf helfen zu vermitteln. Wir sind allerdings nicht verantwortlich Mieterstreitigkeiten zu lösen. Im Falle von Ruhestörung oder Belästigung, zögern Sie nicht die Polizei zu rufen.

Regelmäßig finden Informationsversammlungen in den Räumlichkeiten „Seniorentreff“ in Kelmis für unsere neuen Mieter statt. Zögern Sich nicht ihre neuen Nachbarn mit uns zu begrüßen.

Haustiere sind unsere besten Freunde – und doch können sie manchmal Probleme in einer Wohnung verursachen. Haustiere sind nur nach der Erteilung einer Genehmigung erlaubt. Die Haltung von gefährlichen Tieren (z.B. giftige Schlangen) ist grundsätzlich verboten.

Der falsche Umgang mit einem Haustier kann schnell die Lebensqualität aller Beteiligten beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass Sie ein Tier auswählen, das für die von Ihnen bewohnte Wohnung geeignet ist. Achten Sie darauf, es nicht zu lange alleine zu lassen, um Beschädigungen in der Wohnung sowie Aussetzungserscheinungen wie Bellen oder Heulen zu vermeiden, die Ihre Nachbarn stören könnten.

Außerdem sollten Sie für Ihren vierbeinigen Freund einen Ort vorsehen, an dem er seine Notdurft verrichten kann. Zudem braucht er regelmäßig Auslauf.

Wenn Ihr Tier keine Fremden mag, informieren Sie Ihre Nachbarn und zögern Sie nicht, Sicherheitsmaßnahmen (Maulkorb, etc.) zu treffen.

Grundsätzlich raten wir davon ab, Haustiere in Mehrfamilienhäusern zu halten. Die Tierhalter sind moralisch und zivilrechtlich für diese verantwortlich. Sie kommen für alle Schäden auf, die durch die Tiere verursacht werden. Dies gilt sowohl für die bewohnte Immobilie als auch für fremdes Eigentum. Durch die Tiere verursachte Verunreinigungen (Kot, Urin, Haare…) in gemeinschaftlich genutzten Flächen müssen umgehend entfernen werden. Außerdem ist übler Geruch, bellen oder kratzen zu vermeiden.

Wenn ein Garten oder eine Grünfläche zur Immobilie gehört, dann ist es wichtig, dass diese regelmäßig gepflegt wird. Nur so hat man lange Freude an ihr.

Mieten Sie ein Einfamilienhaus, dann sind Sie für den Unterhalt des dazugehörigen Gartens verantwortlich. Dazu zählen im Wesentlichen das Rasenmähen sowie das Zurückschneiden von kleinen Bäumen und Hecken. Auch das Beseitigen von Laub und Blättern im Herbst fällt in Ihre Verantwortung.

Mieten Sie eine Wohnung in einem Appartementgebäude, so können Sie den Unterhalt der privaten Grünflächen mit Ihren Hausnachbarn eigenständig organisieren. Kommt keine Einigung zustande, übernimmt die ÖWOB diese Aufgabe und stellt die Unterhaltskosten den Mietern in Rechnung.

Wenn Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen, kann dies schnell die Lebensqualität aller Beteiligten beeinträchtigen. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie die Sauberkeit in Ihrer Wohnung ebenso wie in den Gemeinschaftsräumen respektieren.

Es ist verboten, Essensreste oder andere Abfälle in der Toilette, im Garten oder in Abflüssen zu entsorgen. Kosten für die Reinigung des Kanals oder das Entfernen der Abfälle werden Ihnen in Rechnung gestellt. Grundsätzlich müssen die Müllsäcke/Mülltonnen im privaten Keller abgestellt werden. Der Müll muss regelmäßig von Ihnen in den Säcken und Tonnen entsorgt werden, die von der Gemeinde dafür vorgesehen sind. In der Regel können Sie Ihren Müll am Abend vor der Einsammlung an den Straßenrand stellen. Den genauen Tag der Mülleinsammlung erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung oder unter folgendem Download:

Jede unangemessene Benutzung von Sicherheitsgeräten (Feuerlöscher, Alarmknöpfe, Rauchmelder etc.) ist verboten. Ein Missbrauch wird geahndet.

conversion_path_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 BAME

Der Beratungsausschuss für Mieter und Eigentümer, auch BAME genannt, ist das offizielle Bindeglied zwischen Mietern, Eigentümern und der ÖWOB GmbH.

Seine Mitglieder werden für eine Dauer von sechs Jahren gewählt und orientieren ihre Arbeit an großen Schwerpunkten:

  • Die Mietkosten kontrollieren und genehmigen.
  • Neue Mieter begrüßen
  • Aktivitäten und Animationen in den Wohnvierteln organisieren
  • Eine vorherige und obligatorische Stellungnahme zu den im Gesetzbuch für nachhaltiges Wohnen genannten Themen abgeben.

Infos folgen

Sie haben eine Idee für ein Projekt in Ihrem Wohnviertel, wie z.B ein Straßenfest, ein Gemeinschaftsgarten?

ÖWOB ist ständig auf der Suche nach neuen Ideen und Projekten, mit denen das Zusammenleben in ihren Stadtteilen verbessert werden kann.

Kontaktieren Sie gerne unseren Sozialdienst unter mieter@owob.be

diversity_2_32dp_95C11F_FILL0_wght400_GRAD0_opsz40 Viertelprojekte

Sie haben eine Idee für ein Projekt in Ihrem Wohnvietel, wie z.B ein Straßenfest, ein Gemeinschaftsgarten?

ÖWOB ist ständig auf der Suche nach neuen Ideen und Projekten, mit denen das Zusammenleben in ihren Stadtteilen verbessert werden kann.

Kontaktieren Sie gerne unseren Sozialdienst unter mieter@owob.be

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